Wichtige Regeln für eine Restauranteröffnung


Um ein Restaurant zu eröffnen, muss man zunächst einmal Kaufmann sein und einen Gewerbeschein beantragen. Das geht meistens sehr schnell bei der zuständigen Gemeinde, kosten etwa 40 Euro und man muss nur darlegen. was man für ein Gewerbe machen will und einen Personalausweis vorlegen.

Der nächste, etwas schwierigere Schritt, ist eine Konzession. Die braucht man, wenn man Alkohol ausschenkt und wenn man Speisen zubereitet. Jetzt braucht man:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis einer Gewerbeversicherung
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Mietvertrag
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Gesundheitszeugnis von Besitzer und Angestellten
  • Ausschangenehmigung
  • Nachweis, dass man Kenntnisse in der hygienischen Zubereitung von Speisen zum Verkauf erworben hat.

Hat man alle Unterlagen beisammen, kann man sich bei der zuständigen Kreis- oder Gemeindebehörde um eine Restaurantkonzession bewerben. Man sollte vor allem darlegen, dass man in der Lage ist ein Geschäft zu führen. Es reicht nicht, wenn man sich als Online-Blackjack-Experten darstellt, selbst wenn man bereits stattliche Gewinne gemacht hat. Ämter sehen lieber einen ordentlichen Kaufmann vor sich.

Damit ist es aber nicht genug, was die Regeln angeht. Bei Gesundheitsamt kann man einen etwas einstündigen Kurs belegen, der Grundlagen der Speisehygiene vermittelt. Aber meistens reicht das nicht nicht, um wirklich alle Bestimmungen zu erfüllen. Diese reichen vom Schuhwerk der Mitarbeiter über die Farben der Schneidebretter bis hin zur Temperatur der Geschirrspülmaschine. Kaum eine Industrie ist so stark reglementiert wie die Lebensmittel- und Gaststättenindustrie, aber das auch aus gutem Grund. Schliesslich will man sicherstellen, dass keine Gefahr für Leib und Leben bestehen – was schnell der Fall sein kann, wenn man Salmonellen im Essen hat.

Vertreter der Behörden werden immer wieder, meistens ein mal pro Jahr vorbeischauen und nach dem Rechten sehen. Man ist verpflichtet, sie einzulassen und kann auch selbst nicht den Termin bestimmen oder den Besuch mit dem Grund ablehnen, dass man gerade beschäftigt sei. Am besten einfach alles immer in Schuss und sauber halten.